Hier findest du eine Übersicht der verschiedenen Führerscheinklassen, die wir anbieten und unterrichten.

Klasse Anforderungen Theorie Pflichtstunden
A Mindestalter 24 J.12 Grundstoff
4 Sonder
5 Überland
4 Autobahn
3 Nacht
A2 (48 PS) Mindestalter 18 J.12 Grundstoff
4 Sonder
5 Überland
4 Autobahn
3 Nacht
A1 (125er)Mindestalter 16 J.12 Grundstoff
4 Sonder
5 Überland
4 Autobahn
3 Nacht
B196 (Führen von Klasse A1-Fahrzeugen)Mindestalter 25 J.
Vorbesitz Klasse B für 5J.
keine Prüfung erforderlich
4 Theorieeinheiten à 90 Minuten5 Fahrstunden à 90 Minuten
B/B197Mindestalter 18 J.
(begleitetes Fahren ab 17J.)
12 Grundstoff
2 Sonder
5 Überland
4 Autobahn
3 Nacht
BEMindestalter 18 J.
Vorbesitz Klasse B
Keine Theorie3 Überland
1 Autobahn
1 Nacht
C1Mindestalter
18J.
Vorbesitz
Klasse B
6 Grundstoff
6 Sonder
3 Überland
1 Autobahn
1 Nacht
C1EMindestalter
18 J.
Vorbesitz
Klasse C1
Keine Theorie3 Überland
1 Autobahn
1 Nacht
Gemeinsame
Ausbildung C1/C1E
Mindestalter
18 J.
6 Grundstoff
6 Sonder
4 Überland
2 Autobahn
2 Nacht
CMindestalter
21 J.
6 Grundstoff
10 Sonder
5 Überland
2 Autobahn
3 Nacht
CEMindestalter
21 J.
Vorbesitz
Klasse C
6 Grundstoff
4 Sonder
5 Überland
2 Autobahn
3 Nacht
Gemeinsame
Ausbildung C/CE
Mindestalter
21 J.
Vorbesitz
Klasse B
6 Grundstoff
14 Sonder
8 Überland
3 Autobahn
3 Nacht

Bei den Klassen A1 und A2 kann nach 24 Monaten eine Aufstiegsprüfung abgelegt werden um den Besitz der nächsthöheren Klasse zu erlangen. Keine Theorieprüfung erforderlich !

Bei der Klasse B197 handelt es sich um einen ganz normalen Autoführerschein ! Es müssen mindesten 10 Fahrstunden auf einem Schaltwagen absolviert werden und es wird mit dem/der Fahrlehrer/in eine Überprüfungsfahrt gemacht wo der richtige Umgang mit dem Schaltwagen bestätigt wird. Die restlichen Fahrstunden und vor allem die Prüfung kann auf einem Automatikfahrzeug absolviert werden.

Für die Antragstellung beim Straßenverkehrs Amt wird benötigt :

  • amtlicher Nachweis über Ort und Tag der Geburt (Personal­ausweis oder Reisepass)
  • aktuelles Lichtbild (nach der Passverordnung), Größe 45 x 35 mm
  • im Hochformat und ohne Rand; Frontalaufnahme, ohne Kopf­bedeckung und ohne Bedeckung der Augen
  • Nachweis über die Teilnahme an einer Schulung in Erster Hilfe, die mindestens neun Unterrichtseinheiten zu je 45 Minuten umfasst (entfällt bei Erweiterung)
  • eventuell bereits vorhandener Führerschein

Zusätzlich für die Klassen C1 ; C1E , C , CE wird benötigt :

  • Bescheinigung über eine ärztliche Untersuchung, die nicht älter als ein Jahr sein darf (Arzt nach freier Wahl)
  • Zeugnis eines Augenarztes über das Sehvermögen (Augenarzt nach freier Wahl, das Zeugnis darf nicht älter als zwei Jahre sein)